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   OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 20 Ww 1/05   

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https://dejure.org/2006,74656
OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 20 Ww 1/05 (https://dejure.org/2006,74656)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.03.2006 - 20 Ww 1/05 (https://dejure.org/2006,74656)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. März 2006 - 20 Ww 1/05 (https://dejure.org/2006,74656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Landwirtschaftssache: Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts - Grundstücksbegriff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Landwirtschaftssache: Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts - Grundstücksbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.11.2002 - BLw 24/02

    Darlegung eines Abweichungsfalls; Einheitliche Ausübung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 20 Ww 1/05
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Beschluss vom 14. Februar 1974 (MDR 74, 655) entschieden, dass das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden kann, wenn beim Verkauf mehrerer Grundstücke in einem Vertrag nicht alle zusammen verkauften Grundstücke dem Vorkaufsrecht unterliegen und für den Vertrag eine einheitliche Genehmigung beantragt worden ist (vgl. auch BGH Beschluss vom 7. November 2002 - BLw 24/02 dokumentiert bei Juris; OLG Koblenz AgrarR 1997, 226).

    Ist eine Verpflichtung der Behörde zur Einholung der Erklärung nach § 12 GrdstVG tatsächlich nicht gegeben, weil ein Vorkaufsrecht nicht besteht, so gilt der Kaufvertrag gemäß § 6 Abs. 2 GrdstVG mit dem Ablauf von zwei Monaten als erteilt, sofern dem Veräußerer nicht zuvor eine Entscheidung nach § 9 GrdstVG zugestellt wird (vgl. BGH RdL 1974, 135 und Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O.; OLG Naumburg AgrarR 2002, 387; OLG Koblenz AgrarR 1990, 317; Netz, a.a.O. S. 373).

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 20 Ww 1/05
    Allerdings gilt für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (AgrarR 1985, 300) der sog. wirtschaftliche Grundstücksbegriff.
  • BGH, 14.02.1974 - V BLw 1/73
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 20 Ww 1/05
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Beschluss vom 14. Februar 1974 (MDR 74, 655) entschieden, dass das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden kann, wenn beim Verkauf mehrerer Grundstücke in einem Vertrag nicht alle zusammen verkauften Grundstücke dem Vorkaufsrecht unterliegen und für den Vertrag eine einheitliche Genehmigung beantragt worden ist (vgl. auch BGH Beschluss vom 7. November 2002 - BLw 24/02 dokumentiert bei Juris; OLG Koblenz AgrarR 1997, 226).
  • OLG Naumburg, 15.08.2001 - 2 Ww 19/01

    Grundstückskauf - siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht - mehrere Grundstücke -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 20 Ww 1/05
    Ist eine Verpflichtung der Behörde zur Einholung der Erklärung nach § 12 GrdstVG tatsächlich nicht gegeben, weil ein Vorkaufsrecht nicht besteht, so gilt der Kaufvertrag gemäß § 6 Abs. 2 GrdstVG mit dem Ablauf von zwei Monaten als erteilt, sofern dem Veräußerer nicht zuvor eine Entscheidung nach § 9 GrdstVG zugestellt wird (vgl. BGH RdL 1974, 135 und Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O.; OLG Naumburg AgrarR 2002, 387; OLG Koblenz AgrarR 1990, 317; Netz, a.a.O. S. 373).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2012 - 15 W 17/12

    Vorkaufsrecht nach § 4 RSiedlG

    Der Umstand, dass drei der veräußerten Grundstücke nicht der Genehmigungspflicht des Grundstücksverkehrsgesetzes bzw. des Hessischen Ausführungsgesetzes unterfallen, führt nach herrschender Meinung dazu, dass das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht insgesamt nicht besteht, weil es bei einem einheitlichen Kaufvertrag nur insgesamt, also nicht lediglich bezogen auf einzelne im Kaufvertrag veräußerte Grundstücke im Rechtssinne ausgeübt werden kann (vgl. BGH MDR 1974, 655; NJW 1992, 1457 [BGH 13.12.1991 - BLw 8/91] ; OLG Frankfurt am Main 20 Ww 1/05, RdL 2006, 167; OLG Brandenburg, RdL 2009, 185).
  • OLG Dresden, 10.07.2008 - W XV 1366/07
    Die durch Zwischenbescheid vom 20.02.2007 - irrtümlich auf 3 Monate - verlängerte Frist lief daher spätestens am 08.04.2007 ab, sodass die Zustellung des Bescheids der Genehmigungsbehörde vom 13.04.2007 an die Veräußerer verfristet war und die Genehmigungsfiktion eintrat ( OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.03.2006, 20 Ww 1/05, RdL 2006, 167; Netz, aaO, Ziff. 4.6.2.6, Seite 349).
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